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Ratgeber

Selbst verkaufen oder abgeben?

Viele IT-Abteilungen wollen ausgemusterte Geräte nicht mehr einfach entsorgen, sondern das wirtschaftlich beste Ergebnis erzielen. Der erste Gedanke: selbst verkaufen. Das kann sich lohnen. Vorher sollten Sie wissen, was alles dazugehört.
rbit-Ratgeber · Stand: Oktober 2026
Zwei Personen arbeiten an Notebooks

Das Wichtigste in Kürze

  • Eigenverkauf lohnt sich für überschaubare Mengen gut verkäuflicher Geräte und wenn jemand Zeit dafür hat.
  • Dazu gehören Löschen, Testen, Fotos, Angebote, Rechnungen, Versand, Kundenservice und Retouren.
  • Rechtlich kommen Pflichten bei Widerruf, Gewährleistung, Rechnung, Verpackung und Produktsicherheit hinzu, je nachdem, ob Sie an Verbraucher oder an Firmen verkaufen.
  • Bei großen Mengen, sensiblen Daten oder Spezialhardware rechnet sich ein Partner meist.

Was der Eigenverkauf alles umfasst

  1. Sortieren: Was hat noch Wert, was hat Daten, womit fangen Sie an?
  2. Löschen: jeder Datenträger, auch die versteckten Speicher, mit Protokoll.
  3. Reinigen und testen: je nach Gerät vom Stresstest bis zum Einschalttest.
  4. Angebote erstellen: Fotos, Beschreibung, Titel und Preis. Auf eBay wird jedes Angebot einzeln angelegt.
  5. Rechnungen schreiben: mit allen Pflichtangaben und einer eindeutigen Bezeichnung der Ware.
  6. Verpacken und versenden: Material, Versanddienstleister und bei Exporten die Zollpapiere.
  7. Kundenservice: Fragen vor und nach dem Kauf, Reklamationen und Bewertungen.
  8. Retouren: Widerrufe annehmen, Geräte prüfen, erstatten und wieder aufbereiten.
Unterschätzt wird meist der Teil nach dem Verkauf. Marktplätze messen die Zeit vom Bestelleingang bis zur Zustellung. Manche Käufer wollen nachträglich eine andere Rechnungsadresse. Und für die Erstattung nach einer Retoure bleibt oft nur wenig Zeit.

Welcher Verkaufsweg wofür taugt

eBay

Für gebrauchte Ware aller Art und erklärungsbedürftige Geräte. Jedes Angebot wird einzeln angelegt, dafür können Sie Zustand und Mängel genau beschreiben. Nach unserer Erfahrung suchen hier die meisten Käufer nach gebrauchter IT, deshalb ist eBay meist der beste Start. Dafür fallen Verkaufsgebühren an.

Amazon

Für einheitliche Produkte und Verbrauchsmaterial wie Tonerkartuschen oder Headsets. Sie hängen sich an einen bestehenden Katalogeintrag und ergänzen Zustand, Menge und Preis. Prüfen Sie regelmäßig, ob Farbe, Ausstattung und Garantieangaben im Eintrag zu Ihrem Gerät passen, denn für falsche Angaben haften Sie mit.

Kleinanzeigen

Für große, teildefekte oder günstige Geräte, die abgeholt werden. Gewerbliche Anbieter zahlen für Anzeigenpakete und können die Bezahlfunktion der Plattform nicht nutzen. Dazu kommt viel Verhandlung um den letzten Preis.

Eigener Shop

Größte Freiheit, aber hohe Anfangskosten, viel Pflege und ohne Werbebudget wenig Besucher. Lohnt sich erst mit regelmäßigem Bestand und einer Warenwirtschaft, die alle Kanäle verbindet.
Guter Service zahlt sich aus: eBay und Amazon belohnen schnellen Versand und wenige Reklamationen mit besseren Platzierungen, eBay auch mit mehr Verkäuferschutz. Wer langsam ist oder oft Ärger hat, rutscht nach unten und zahlt bei eBay mehr Provision.

Pflichten, die Sie kennen sollten

Ein kurzer Überblick für Deutschland, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
  • Widerrufsrecht: Verbraucher können Online-Käufe 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Gefahr der Rücksendung trägt dabei der Verkäufer. Seit dem 19. Juni 2026 gehört eine elektronische Widerrufsfunktion dazu.
  • Gewährleistung: Auch für gebrauchte Ware gelten grundsätzlich zwei Jahre. Gegenüber Verbrauchern lässt sich die Frist auf ein Jahr verkürzen, aber nur mit einer ausdrücklichen, gesonderten Vereinbarung vor dem Kauf. Im ersten Jahr wird vermutet, dass ein Mangel schon bei Übergabe vorlag.
  • Rechnung: Bei Verkäufen an Unternehmen ist eine ordnungsgemäße Rechnung Pflicht. Im Inland wird dafür bis 2028 schrittweise die E-Rechnung vorgeschrieben. Auch Privatkunden fragen oft danach. Die Ware muss eindeutig bezeichnet sein, „EDV“ oder „Arbeitsspeicher“ reicht meistens nicht.
  • Verpackungen: Wer Ware verschickt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und die Versandverpackungen bei einem System beteiligen. Seit dem 12. August 2026 gilt das nach dem neuen VerpackDG grundsätzlich auch beim Versand an Firmenkunden.
  • Elektrogeräte: Wer Geräte importiert oder unter eigener Marke verkauft, gilt als Hersteller und braucht eine Registrierung bei der Stiftung EAR. Das gilt auch für Gebrauchtgeräte, die Sie im Ausland einkaufen.
  • Produktsicherheit: Seit dem 13. Dezember 2024 müssen Online-Angebote für Produkte, die auch Verbraucher nutzen können, den Hersteller mit Post- und elektronischer Adresse nennen, bei Herstellern außerhalb der EU auch eine verantwortliche Person in der EU. Dazu kommen ein Produktbild, die Typbezeichnung sowie Warn- und Sicherheitshinweise. Marktplätze fragen diese Angaben je Artikel ab.
  • Batterien: Laptops und andere Geräte mit Akkus fallen zusätzlich unter das Batterierecht. Herstellerpflichten wie die Registrierung hat, wer die Akkus erstmals in Deutschland bereitstellt, auch eingebaut in Geräten. Händler können trotzdem eigene Rücknahme- und Informationspflichten haben.

Wann sich was lohnt

Eigenverkauf passt, wenn …

  • es um überschaubare Mengen gut verkäuflicher Geräte geht,
  • jemand im Team Zeit für Angebote, Versand und Kundenservice hat,
  • Ihre Löschprozesse sicher im Griff sind,
  • Sie bereit sind, an Verbraucher zu verkaufen und deren Rechte zu erfüllen.

Ein Partner passt, wenn …

  • große Mengen oder ganze Serverräume rausmüssen,
  • sensible Daten im Spiel sind und Sie einen Nachweis je Datenträger brauchen,
  • Spezialhardware dabei ist, die auf eBay keinen Käufer findet,
  • Ihr Team sich auf seine eigentlichen Aufgaben konzentrieren soll.
Auch eine Mischung funktioniert: Gängige Geräte verkaufen Sie selbst, große Posten und Spezialhardware übernimmt ein Partner. Für fast jeden Teilbereich gibt es Spezialisten, von der Reparatur defekter Geräte bis zum Export. Unterm Strich ist das wegen der gesparten Zeit oft wirtschaftlicher.

Mehr zum Eigenverkauf

Jeder Schritt im Detail, aus unserer Praxis:

Recht beim Verkauf

Widerruf, Gewährleistung, Rechnung und die Pflichten aus Verpackungs-, Elektro- und Batterierecht.

Marktplätze im Vergleich

eBay, Amazon, Kleinanzeigen oder eigener Shop: Welcher Kanal zu Ihren Geräten passt.

Auf eBay verkaufen

Titel, Preis und Sichtbarkeit: So werden Ihre Angebote gefunden.

Versenden

Paketdienst, Material und Verpackung: So kommt gebrauchte IT heil an.

Kundenservice und Retouren

Rechnungswünsche, Anfragen und Rücksendungen strukturiert abwickeln.

Fünf Regeln aus der Praxis

Sachlich bleiben, Rechte kennen, Geduld haben: was sich bei uns bewährt hat.

So nehmen wir Ihnen die Arbeit ab

Bei rbit entscheiden Sie nach unserer Bewertung: Festpreis oder Kommission. Wir holen deutschlandweit ab, löschen jeden Datenträger mit Protokoll und vermarkten die Geräte über unsere eigenen Kanäle. Bei Kommission sehen Sie den Verkaufspreis je Gerät. Für einzelne Geräte lohnt sich eine Abholung in der Regel nicht.

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