Eine Rechnung muss klar ausweisen, was Sie in welcher Menge an wen verkauft haben. „Arbeitsspeicher“ oder „EDV“ reicht als Bezeichnung meistens nicht. Firmenkunden brauchen eine korrekte Rechnung für den Vorsteuerabzug und melden sich, wenn etwas nicht stimmt.
Rechnen Sie mit der Bitte „Ändern Sie die Rechnung bitte auf …“. Oft hat der Käufer auf dem Marktplatz eine falsche Rechnungsadresse hinterlegt, manchmal merkt er das erst Wochen nach dem Kauf. Eine Gebühr dafür ist kaum durchsetzbar, und eine Ablehnung kostet Sie im Zweifel eine schlechte Bewertung.
Formal ist das eine Rechnungsberichtigung: Schicken Sie ein Dokument, das sich eindeutig auf die alte Rechnung bezieht, oder stornieren Sie und stellen Sie neu aus. Auf eine andere Firma umschreiben dürfen Sie nur, wenn diese tatsächlich Ihr Käufer war.